Kann mit 24 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von:
Wer seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins der Kategorie „A2“ ist darf mittels erneuter praktischer Prüfung den Führerschein „A“ erlangen, auch wenn das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde (z.B. Führerschein A2 wurde mit 18 Jahren erlangt, dann darf der Führerschein A bereits mit 20 Jahren erlangt werden).
Der Fahrübungsschein („foglio rosa“) hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. In diesem Zeitraum darf man maximal drei Mal zur praktischen Prüfung antreten.
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